Sicher über Nacht
Autofahrer, die ihr Fahrzeug bei Dunkelheit innerorts am Straßenrand abstellen, müssen dafür sorgen, dass ihr Fahrzeug ausreichend beleuchtet, mithin erkennbar ist. Das schreibt die Straßenverkehrsordnung in Paragraf 17 (4) vor. Diese Regel gerät nach der Führerscheinprüfung erfahrungsgemäß schnell in Vergessenheit. Denn normalerweise sorgt die Straßenbeleuchtung für ausreichend Licht. „In diesem Winter aber soll vielerorts die Straßenbeleuchtung reduziert werden“, gibt Eberhard Lang von TÜV SÜD in Filderstadt zu bedenken, „und deshalb sollte man sich die Parkregeln ins Gedächtnis rufen.“ Damit, dass man seinen Wagen einfach unter einer Laterne abstellt, ist es nicht getan, wenn diese in der Nacht abgeschaltet wird. Zu erkennen sind solche Laternen an einem roten Ring mit weißem Rand. In dem roten Feld kann in weißer Schrift angegeben sein, wann die Laterne abgeschaltet wird. Vorsicht: Eine solche Kennzeichnung ist in Nachbarländern unbekannt.
„Grundsätzlich verkraftet eine Autobatterie den nächtlichen Einsatz von Parklicht“, schildert Lang seine Erfahrungen. Kritisch wird es, wenn das Fahrzeug nur im Kurzstreckenbetrieb eingesetzt wird oder mehrere Nächte lang beleuchtet werden muss. Deshalb sollte der Zustand des Akkus regelmäßig kontrolliert werden. Zudem ist der Stromverbrauch nicht nur vom Akku abhängig, sondern auch von der eingesetzten Lichttechnik. „Moderne LEDs verbrauchen deutlich weniger Strom als konventionelle Glühbirnen und in vielen Fällen lässt sich das Standlicht auf diese Technik aufrüsten“, weiß der TÜV SÜD-Fachmann.
Wer auf schlecht oder unbeleuchteten Fahrbahnen innerorts sein Auto nachts parkt, ohne das Parklicht zu aktivieren, riskiert aufgrund der höheren Unfallgefahr ein Bußgeld und bei einem Unfall eine Mitschuld. Achtung: Parklicht ist nur innerorts zulässig – außerhalb geschlossener Ortschaften muss das Standlicht (richtig: Begrenzungslicht (vo), Rücklicht (hi)) aktiviert werden.
Der Unterschied: Beim Parklicht werden die gleichen Leuchten wie beim Standlicht benutzt, allerdings nur auf der dem Verkehr zugewandten Seite des Autos. Eingeschaltet wird es üblicherweise über den Blinkerhebel und zumeist muss man vorher den Zündschlüssel abziehen. Grundsätzlich ist der Stromverbrauch bei Standlicht doppelt so hoch wie bei der Parkbeleuchtung, aber – da beide Scheinwerfer und Rückleuchten eingeschaltet sind – ist die Sichtbarkeit an beiden Seiten des Autos deutlich grösser und die Unfallgefahr entsprechend geringer.