Regelmäßig zur Augenuntersuchung
90 Prozent aller Sinneseindrücke beim Autofahren werden über die Augen aufgenommen. Gutes Sehen im Straßenverkehr ist mithin überlebenswichtig – bei Tag wie Nacht. Fachleute gehen davon aus, dass der Anteil von Unfällen, der durch schlechtes Sehvermögen hervorgerufen wird, in der gleichen Größenordnung liegt wie der Anteil von Alkoholunfällen – etwa sieben Prozent. „Problematisch ist insbesondere die Tatsache, dass mit zunehmendem Lebensalter Defizite des Sehvermögens entstehen, die in der Regel langsam und schleichend voranschreiten und somit dem Kraftfahrer nur selten unmittelbar bewusst werden“, warnt Andrea Häußler von TÜV SÜD: „Wer andere Verkehrsteilnehmer zu spät erkennt, Schilder schlecht lesen kann oder Geschwindigkeiten nicht richtig einschätzt, ist eine Gefahr für sich und andere“, da gibt es für Häußler keine Zweifel. Deshalb plädiert sie, „man sollte regelmäßig seine Augen untersuchen lassen.“ Hat man zu Fahrschulzeiten einmal den Sehtest bestanden, sind weitere Kontrollen der Sehfähigkeit nur für Lastwagenfahrer und die Personenbeförderung (Taxi, Bus) und nur alle fünf Jahre vorgeschrieben.
In vielen europäischen Ländern sind Überprüfungen auf Fahrtauglichkeit längst gang und gebe. In den Niederlanden müssen Autofahrer ab 70 alle fünf Jahre zum Gesundheitscheck, die Schweden und Briten alle drei Jahre. In Spanien gelten noch härtere Regeln: Ab 45 müssen Autofahrer dort alle zehn Jahre einen Hör- und Sehtest absolvieren, ab 70 alle zwei. In Deutschland gibt es eine Verpflichtung lediglich für Bewerber um die Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE und D1E (Lkw) ab Vollendung des 50. Lebensjahres, sowie für Bewerber um die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ab Vollendung des 60. Lebensjahres (Taxi, Bus). Diese Prüfungen nach Anlage 5 und 6 Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV führt unter andern auch TÜV SÜD durch.
Für und gegen solche gesetzlichen Bestimmungen gibt es zahlreiche Argumente. „Ich denke, Einsicht und Freiwilligkeit sind hier die optimale Lösung“, überlegt Häußler. Vor allem aber müsse sichergestellt werden, dass bei einem freiwilligen Augentest etwa das Untersuchungsergebnis vertraulich bleibe und man keine Angst haben müsse, die Fahrerlaubnis zu verlieren.
Statistisch betrachtet trägt jeder zweite Kraftfahrer eine Brille oder Kontaktlinsen. Besonders betroffen von einer Veränderung des Sehvermögens sind nicht nur die über 50-Jährigen. Die TÜV SÜD-Fachfrau: „Gerade zwischen dem 14. und 28. Lebensjahr verschlechtert sich das Sehvermögen mitunter erheblich.“ Erste Anzeichen für eine Sehschwäche sind brennende, müde Augen, Kopf- und Nackenschmerzen. Hier kann bereits eine Sehprüfung Klarheit schaffen.
Wer am Tag schon schlecht sieht, hat es in der Dunkelheit besonders schwer. In solchen Fällen untersuchen dann Augenärzte oder Optiker neben der Tagessehschärfe auf Wunsch die Blendempfindlichkeit sowie das Sehvermögen bei Dämmerung und Nacht. Kritisch wird es, wenn sich Kurzsichtigkeit mit einer Nachtmyopie – eine besondere Form der Kurzsichtigkeit – paart: Das Licht von entgegenkommenden Fahrzeugen und der Straßenbeleuchtung wird gestreut. Die Lampe verwandelt sich zu einem Lichtkranz. „In solchen Fällen helfen spezielle Brillen“, beruhigt die TÜV SÜD-Expertin: „Die Blendempfindlichkeit kann zudem auf eine Trübung der Augenlinse hinweisen und muss von einem Arzt behandelt werden.“