Nach einem Wildunfall die Polizei rufen
Geschieht ein Unfall mit einem größeren Wildtier, ist vielfach die Verunsicherung groß. Einfach wegfahren, das Reh zum Tierarzt bringen oder doch die Polizei rufen?
Wildunfälle, also Unfälle bei denen am Fahrzeug Schäden durch Ausweichen oder den Zusammenstoß mit einem Tier (Haarwild) entstehen, machen etwa fünf Prozent aller Straßenverkehrsunfälle aus. Jedes Jahr meldet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rund 300.000 Wildunfälle. „Grundsätzlich ist nach einem solchen Wildunfall ein überlegtes Vorgehen sehr wichtig“, gibt Eberhard Lang von TÜV SÜD in Filderstadt zu bedenken, „aber nicht nur, um Ärger mit der Versicherung zu vermeiden.“
Als erstes heißt es, Warnblinklicht einschalten, Warnweste überziehen, die Unfallstelle durch ein Warndreieck absichern und die Polizei informieren. Diese kontaktiert der Inhaber des Jagdreviers oder das Forstamt. Keinesfalls sollte man ein verletztes Tier eigenmächtig zum Tierarzt bringen. „Wildtiere sind den Kontakt mit Menschen nicht gewohnt, sie erleiden Todesängste und das Verletzungsrisiko für den Autofahrer ist in einer solchen Situation enorm hoch“, gibt Lang zu bedenken. Ist das Tier tot, könne der Autofahrer es aber von der Fahrbahn auf den Seitenstreifen ziehen. „Allerdings nur mit Handschuhen, denn eine Ansteckungsgefahr kann nie ausgeschlossen werden“, sagt Lang.
Allerdings sollte die Polizei nicht nur gerufen, sondern auch auf sie gewartet werden. „Das ist deshalb wichtig, um Zeugen für den Schaden zu haben und sich für die Versicherung die notwendige Wildunfallbescheinigung ausstellen zu lassen“, erinnert der TÜV SÜD-Fachmann. Wer sich vom Unfallort entfernt, könne sich strafbar machen.
Zudem sollte man den Schaden gut dokumentieren, beispielsweise durch Fotos mit dem Smartphone und möglichst Beweisstücke wie Tierhaare zu sichern. Denn über die Teil- oder Vollkasko sind in der Regel nur Wildunfälle mit Haarwild wie Rehen, Wildschweinen oder Füchsen abgedeckt – für Hunde, Kühe oder Pferde gilt das hingegen nicht. „Es kommt immer wieder vor, dass Versicherungen einen Wildunfall anzweifeln. Dann ist eine umfassende Dokumentation sehr hilfreich“, so der TÜV SÜD-Experte. Die Versicherung sollte die Möglichkeit haben, einen Unfallschaden auch noch selbst zu begutachten. Es sei daher nicht ratsam, Spuren am Auto gleich durch eine Autowäsche zu beseitigen.
Sieht man plötzlich ein Wildtier vor sich auftauchen, empfiehlt es sich, zu hupen, (bei Nacht ggf. Fernlicht ausschalten) und nach Möglichkeit auszuweichen. Allerdings, „eine kontrollierte Kollision mit dem Tier ist allemal besser als ein unkontrollierter Zusammenstoß mit einem Baum“, warnt Lang.