Eine strikte Altersgrenze gibt es nicht
Mitunter möchten Kinder im Auto lieber vorne sitzen. Doch ab welchem Alter oder unter welchen Voraussetzungen ist dies überhaupt erlaubt? „Eine strikte Altersgrenze gibt es genaugenommen nicht“, erläutert Eberhard Lang von TÜV SÜD in Filderstadt, „aber einige Regeln und technische Vorkehrungen muss man beachten.“ Wer die entsprechenden Voraussetzungen auf dem Beifahrersitz schafft, kann dort Kinder jeden Alters und Größe platzieren. Ist das Kind allerdings jünger als zwölf Jahre oder kleiner als 1,50 Meter, greift die Kindersitzpflicht.
„Grundsätzlich sollte man sich in der Gebrauchsanweisung seines Fahrzeugs informieren, welche Empfehlungen die jeweiligen Autohersteller für die Mitnahme von Kindern auf der Beifahrerseite geben“, rät Eberhard Lang. In einigen Fällen sind beispielsweise nicht deaktivierbare Seitenairbags an Bord, die beim Auslösen einen Kindersitz aus der sicheren Position drücken können, weshalb Hersteller in solchen Fällen von einer Kindersitzmontage vorne abraten.
Zwar bietet grundsätzlich die Fahrzeugrückbank mehr Sicherheit für den Nachwuchs, aber ist man als Elternteil ohne Partner unterwegs, kann es für das Wohlbefinden von Mutter oder Vater sowie Kind von Vorteil sein, wenn sich beide vorne sitzend im Blick haben. Babyschalen werden in vielen Fällen dabei entgegen der Fahrtrichtung ausgerichtet, was allerdings gewisser Vorkehrungen bedarf. Für idealen Unfallschutz sorgt eine Kombination von Gurt- und Isofix-Sicherung.
Darüber hinaus, das schreibt der Gesetzgeber vor, muss bei sogenannten Reboard-Sitzen der rechte Airbag deaktiviert werden, wenn das Kind auf dem Beifahrersitz untergebracht ist. Sollte der Airbag nämlich bei einem Unfall auslösen, wäre das Kind erheblichen Verletzungsgefahren ausgesetzt. Die meisten modernen Autos verfügen deshalb über einen Schlüsselschalter, mit dem sich die Funktion des Airbags ausschalten lässt. Manche Hersteller bieten auch in Kombination mit einer eigenen Kindersitz-Lösung eine automatische Deaktivierung an. Gibt es keine dieser beiden Möglichkeiten, verbietet der Gesetzgeber die Mitfahrt rückwärtsgerichteter Kindersitze auf dem Beifahrersitz. Achtung: Ist ein Kind im Auto nicht vorschriftsgemäß untergebracht, drohen Bußgelder zwischen 30 und 70 Euro sowie in einigen Fällen ein Flensburg-Punkt.
„Nach vorne gerichtete Kindersitze sind von der Airbag-Einschränkung nicht betroffen“, erläutert Lang. Sollte ein Beifahrer-Airbag an Bord sein, muss allerdings der entsprechende Sitz möglichst weit nach hinten verschoben werden, damit das Kind nicht zu nah am Airbag sitzt, der beim Auslösen trotz seiner Schutzwirkung ein gewisses Verletzungsrisiko in sich birgt.
In allen Fällen hilft für den richtigen Einsatz des Kindersitzes der Blick in die Bedienungsanleitungen des Fahrzeugs und des Kindersitzes.