Die Last mit der Dachbox
Dachboxen sind bei der Familienferienfahrt ein beliebtes Zubehör, bieten sie doch ein Plus an Stauraum und mithin mehr Platz für die Insassen. „Aber werden die technischen Gegebenheiten, die Vorschriften von Zuladung und Gesamtgewicht nicht beachtet, wird die Fahrt mit der Dachlast riskant“, gibt Jürgen Lebherz von TÜV SÜD in München zu bedenken. Vielfach im Unklaren sind sich Autofahrer, wie viel Kilogramm sie dem Autodach zumuten können und dürfen. Lebherz: „Die maximal zulässige Dachlast für Pkw ist nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen.“ Sie findet sich vielmehr in der Bedienungsanleitung und beträgt je nach Fahrzeugtyp üblicherweise zwischen 30 und 100 Kilogramm. Zu dem Inhalt addieren sich allerdings noch das Gewicht der Box – etwa 20 Kilogramm – und des Querträgers mit etwa fünf Kilogramm. Und das alles darf die Dachlast des Fahrzeugs nicht überschreiten.
Einkalkulieren sollte man beim Einsatz des zusätzlichen Gepäckträgers ein verändertes Fahrverhalten. Durch die größere Seitenfläche ist das Fahrzeug empfindlicher gegen Seitenwind. Besonders nach Waldstücken und auf Brücken ist erhöhte Vorsicht geboten. In vielen Ländern – etwa Frankreich – werden Parkplätze unter freiem Himmel mit Barrieren versehen, um Wohnmobilen den Eintritt zu verwehren. Diese Barrieren können auch für einen Pkw, vor allem für ein SUV mit Box ein unüberwindbares Hindernis bilden. Obacht heißt es zudem bei der Einfahrt in ein Parkhaus. „Vergessen Sie nie Ihre Ladung auf dem Dach, sonst kann das Einfahren in Tiefgaragen ausgesprochen teuer werden“, erinnert Lebherz. Ebenfalls im Portemonnaie merkt man das höhere Gewicht und die veränderte Windsilhouette des Fahrzeugs. „Mit Träger und Dachbox muss man einen Mehrverbrauch von etwa einem Liter einkalkulieren und selbst wenn in der Bedienungsanleitung der Träger nicht eigens darauf hingewiesen wird, sollte man möglichst die Richtgeschwindigkeit von Tempo 130 auf deutschen Autobahnen nicht überschreiten“, legt Lebherz Autofahrern schließlich ans Herz.
Für das eigene Auto den richtigen Dachlastträger (Amtsdeutsch) samt Befestigung zu finden, ist trotz aller Vorschriften meist unproblematisch. „Auf den Internetseiten der namhaften Hersteller kann man sich zum jeweiligen Fahrzeugtyp durchklicken, um das passende System zu ermitteln“, weiß Lebherz und empfiehlt nachdrücklich: „Keine Träger und kein Zubehör ohne Kennzeichnung verwenden.“ Moderne Dachboxen werden entsprechend den Normen DIN 75302 oder ISO 11154 geprüft. „Die Beachtung dieser Normen enthebt den Autofahrer allerdings nicht seiner ganz persönlichen Verpflichtung (Paragraf 22 Straßenverkehrsordnung), wonach die Ladung so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen oder herabfallen kann“, ergänzt der TÜV SÜD-Fachmann. Auch das Ladegut in der Box sollte mit Spanngurten gesichert werden.
„In aller Regel braucht man einen auf den jeweiligen Fahrzeugtyp abgestimmten Grundträger, der nur an den dafür vorgesehenen Befestigungspunkten am Auto sicher montiert werden darf“, erläutert der TÜV SÜD-Fachmann. „Nicht zuletzt dienen diese typisierten Konstruktionen dazu, Lack- und Blechschäden am Fahrzeug zu vermeiden.“ Der Auf- und Abbau einer Box ist erfahrungsgemäß keine Kleinigkeit und sollte von zwei Erwachsenen bewerkstelligt werden. „Kratzer vermeidet man, indem man die kritischen Stellen auf dem Dach mit Handtüchern oder Decken abdeckt“, schildert Lebherz seine Erfahrungen. „Nach der Montage sollte man nach einigen Kilometern die Befestigung der Dachbox und der Ladung noch einmal inspizieren“, empfiehlt der TÜV SÜD-Fachmann.